INSOLVICE erstellt die insolvenzrechtliche Buchhaltung
Die insolvenzrechtliche Buchhaltung ist die Grundlage zur Information der Gläubiger, des Schuldners und des Insolvenzgerichts durch die Dokumentation der Vermögensverhältnisse und Masseverwertung. Zur Unterstützung in Ihren Dokumentationspflichten bietet INSOLVICE:
INSOLVICE kümmert sich um die handels- und steuerrechtliche Buchhaltung
Die Pflicht zur handels-und steuerrechtlichen Rechnungslegung des Insolvenzschuldners geht auf den Insolvenzverwalter über. Damit verbunden ist die Aufstellung von Jahresabschlüssen nebst Steuererklärungen, die eine ordnungsgemäße Buchhaltung und zeitnahe Verbuchung der Geschäftsvorfälle voraussetzt. Dazu bietet INSOLVICE Ihnen folgende Tätigkeiten an:
INSOLVICE führt Kassenprüfungen durch
Zu den Pflichten des Insolvenzverwalters gehört gehört auch die Prüfung der Barkasse. Zumindest für den anfechtungsrelevanten Zeitraum vor Antragstellung bis zur Auflösung sollten alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst und abgelegt sein. Der Prüfungsumfang und die Kontrolle der Kasse richtet sich daher nach Ihren Vorstellungen.
INSOLVICE unterstützt Sie bei der Verwertung
Neben dem Verbuchen und Prüfen der Geschäftsvorfälle gilt es auch, die Erfassung und Verwertung der Insolvenzmasse lückenlos nachvollziehbar zu machen. Sie erhalten Unterstützung bei: