INSOLVICE erstellt die insolvenzrechtliche Buchhaltung

Die insolvenzrechtliche Buchhaltung ist die Grundlage zur Information der Gläubiger, des Schuldners und des Insolvenzgerichts durch die Dokumentation der Vermögensverhältnisse und Masseverwertung. Zur Unterstützung in Ihren Dokumentationspflichten bietet INSOLVICE:

  • Führen der laufenden Buchhaltung in Winsolvenz
  • Erstellung Verzeichnis der Massegegenstände gem. § 151 InsO
  • Erstellung Gläubigerverzeichnis gem. § 152 InsO
  • Erstellung Vermögensübersicht gem. § 153 InsO

 

INSOLVICE kümmert sich um die handels- und steuerrechtliche Buchhaltung

Die Pflicht zur handels-und steuerrechtlichen Rechnungslegung des Insolvenzschuldners geht auf den Insolvenzverwalter über. Damit verbunden ist die Aufstellung von Jahresabschlüssen nebst Steuererklärungen, die eine ordnungsgemäße Buchhaltung und zeitnahe Verbuchung der Geschäftsvorfälle voraussetzt. Dazu bietet INSOLVICE Ihnen folgende Tätigkeiten an:

  • Erfassung der laufenden Buchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

 

INSOLVICE führt Kassenprüfungen durch

Zu den Pflichten des Insolvenzverwalters gehört gehört auch die Prüfung der Barkasse. Zumindest für den anfechtungsrelevanten Zeitraum vor Antragstellung bis zur Auflösung sollten alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst und abgelegt sein. Der Prüfungsumfang und die Kontrolle der Kasse richtet sich daher nach Ihren Vorstellungen.

 

INSOLVICE unterstützt Sie bei der Verwertung

Neben dem Verbuchen und Prüfen der Geschäftsvorfälle gilt es auch, die Erfassung und Verwertung der Insolvenzmasse lückenlos nachvollziehbar zu machen. Sie erhalten Unterstützung bei:

  • Der Inventuraufnahme
  • Der Ermittlung, Erfassung und Abrechnung von Fremdrechten
  • Beim Forderungseinzug
  • Bei der Aktenarchivierung