INSOLVICE erstellt die Insolvenzgeldbescheinigung

Die Arbeitnehmer sind auf eine zügige Auszahlung des Insolvenzgelds angewiesen, um ihren eigenen Verpflichtungen nachzukommen, da sie in den meisten Fällen bereits mehrere Monate lang keine Zahlungen vom Schuldner bekommen haben. In Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsstelle werden anhand der Durchführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit die erstattungsfähigen Entgeltanteile ermittelt und in die Insolvenzbescheinigung eintragen. Zudem nimmt INSOLVICE im Vorfeld Kontakt auf mit den zuständigen Sachbearbeitern in den jeweiligen Agenturen für Arbeit und klärt die strittigen Sachverhalte im Einvernehmen.


INSOLVICE unterstützt Sie bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung

Wird das schuldnerische Unternehmen während des vorläufigen Insolvenzverfahrens fortgeführt, kommt es in den meisten Fällen zu einer Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten von der Ermittlung des Finanzierungsbetrags, der Stellung des Antrags auf Vorfinanzierung bei der Agentur für Arbeit, über die Prüfung der erstattungsfähigen Entgeltanteile bis hin zur Auszahlung an die Arbeitnehmer werden von INSOLVICE übernommen.


INSOLVICE, Spezialist bei der Differenzlohnabrechnung

Entgeltansprüche der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Freistellung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren sind stets Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO. Die Höhe dieser Ansprüche ist für den Insolvenzverwalter von großem Interesse, da er gegenüber den Gläubigern eine Quotenaussage treffen muss. In Abstimmung mit der jeweiligen Agentur für Arbeit und den beteiligten Sozialversicherungsträgern erstellt INSOLVICE die Berechnung und Auszahlung der Differenzlohnansprüche. Sollte nicht genügend Masse vorhanden sein, werden die Ansprüche und Auszahlungen unter Berücksichtigung der zu verteilenden Masse ermittelt.


INSOLVICE kümmert sich um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Um den Besonderheiten in Insolvenzverfahren gerecht zu werden, klärt diese INSOLVICE direkt mit der jeweiligen Lohnabrechnungsstelle. In besonderen Fällen erledigt INSOLVICE selbstverständlich die Erstellung der Lohnabrechnungen nebst dem gesamten Meldewesen.